Definition nach Roland Proksch: „Mediation ist ein freiwilliger, vom Gericht unabhängiger Prozess, in dem die Beteiligten übereinkommen, unter dem Beistand eines neutralen und unparteilichen Vermittlers ihre grundsätzlichen Standpunkte auszutauschen, ihre Konfliktpunkte offen zu legen, zu strukturieren, mit dem Ziel, im gemeinsamen Gespräch Alternativen und Optionen zu erarbeiten und schließlich zu einem einvernehmlichen, eigenverantwortlichen Ergebnis zu kommen.“
Beim Bundesministerium für Justiz gibt es, sowie die Liste der Gerichtssachverständigen und der Gerichtsdolmetscher, eine Liste der eingetragenen Zivilrechtsmediatoren.
Voraussetzung zur Eintragung ist die absolvierte Ausbildung nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG
Zivilrechtsmediatoren sind meist auf ein Fachgebiet spezialisiert und unterstützen in diesem außergerichtliche Einigungen.
Als eingetragene Mediator In bin ich der Verschwiegenheit verpflichtet.
Bei Konflikten geht es oftmals um Firmeninterna, Hintergrundinformationen, sensible Daten, manchmal auch um persönliche oder politische Motive, nicht selten auch um Informationen, die die andere Konfliktpartei nicht wissen soll/darf.
Es steht außerfrage, dass ich als unparteiische Vertrauensperson vertraglich und moralisch zur Geheimhaltung verpflichtet bin.
Bei Mediation handelt es sich um einen strukturierten Prozess, der in mehreren Phasen abläuft. Die MediatorInnen tragen die Verantwortung für die Struktur des Prozesses in der Verhandlung und unterstützen die Beteiligten, zukunftsorientierte Lösungen zu finden.
„Ein Gerichtsurteil bewirkt oft keine Konfliktlösung.“
Das Mediationsverfahren widmet sich nicht der Schuldfrage, sondern behandelt die zukunftsorientierten Lösungsmöglichkeiten aufgrund der Interessen der Beteiligten. Die Kosten sowie der Zeitaufwand im Falle eines Mediationsverfahrens sind somit geringer als bei einem Gerichtsverfahren. Bei einem Gerichtsverfahren ist das Urteil abhängig von etwaigen Sachverständigengutachten sowie abhängig vom Urteil des Gerichts. Oftmals hat man durch das Urteil eines Gerichtsverfahrens immer noch keine ganzheitliche Lösung des Konfliktes, da lediglich die Schuldfrage im Sinne der Rechtslage geklärt wurde, jedoch nicht das weitere Vorgehen und die dafür notwendige Begleitung. Im Falle eines Mediationsverfahrens ist das Ergebnis alleine abhängig von den beteiligten Parteien und beinhaltet ein weiteres gemeinsames, zukunftsorientiertes Vorgehen.
Bei einem Schlichtungsverfahren handelt es sich ebenfalls um ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren bei dem eine neutrale dritte Partei aktiv an der Lösungsfindung beteiligt ist. In diesem Falle werden vom Schlichter Empfehlungen und konkrete Lösungsvorschläge anhand der Daten, Fakten, Zahlen abgegeben.
Gerade bei Streitigkeiten auf Baustellen ist es oftmals für die Verantwortlichen hilfreich, neutrale Lösungsvorschläge einer unparteiischen Schlichtungsstelle zu erhalten.
Die Konfliktberatung ist ein Ansatz zur begleitenden Klärung von Konflikten zwischen z.B. zwei Personen, im Team oder in einer Gruppe. Die Teilnahme sollte nach Möglichkeit freiwillig sein. Als Beraterin unterstütze ich in diesem Fall die Konfliktparteien im gesamten Prozess mit dem Ziel der Lösungsfindung für alle Beteiligten.
Im Rahmen einer Prozessbegleitung bin ich als Mediatorin von Anfang an integriert – also bereits vor dem Auftreten eventueller Konflikte! –, um den Ablauf (z.B. eines Bauprojektes) zu begleiten und um im Falle von angehenden Konflikten einschreitet zu können.
Beispiel Prozessbegleitung anhand eines Wohnbauprojektes:
Ich werde im Zuge der Planung beauftragt und kann somit von Beginn an eine objektive, zielgerichtete Kommunikation fördern. Ich begleite dabei (falls gewünscht) die Planungsphase und die Einreichung bei Behörden, binde Unternehmen, Mitarbeiter, zukünftige Eigentümer ein und leite eventuelle Anrainergespräche. Im Zuge dessen begleite ich weiters – je nach Bedarf – Baubesprechungen, Verhandlungsgespräche, Abrechnungsbesprechungen usw. Das Ziel ist dabei, potentielle Konflikt-Herde und Differenzen in der Kommunikation frühzeitig zu erkennen und diese mit gezielten Maßnahmen rechtzeitig zu vermeiden.
Jede Situation ist anders, jede Lösung verlangt andere Maßnahmen. In jedem Fall aber sparen sich alle Beteiligten durch Konfliktmanagement Geld, Zeit oder Nerven – oder all das zusammen.
Verrechnet wird gemäß Vereinbarung, pauschal oder via Stundenabrechnung – immer voll transparent und ohne Überraschungen.
Tätigkeiten als Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für das Fachgebiet 73.70 Herstellung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS).
(Meine Tätigkeit als Sachverständige steht in keinem Zusammenhang zu meiner Tätigkeit als Mediatorin.)
Jeder Konflikt ist auch eine Chance!
Tel.: +43 664 434 88 99
office@bau-meisterin.at Mo – Do 09:00-16:00